§ 14 Abs 3, § 16 Abs 1 BewG - Aufgrund der seit 1. 1. 2004 anzuwendenden Neufassung des § 14 BewG und § 16 BewG durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl I 2003/71, ARD 5427/3/2003, werden in einem „Rentenerlass“ des BMF (Erlass des BMF über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten) zunächst zur Bewertung von unverzinsten oder niedrig verzinsten Kapitalforderungen oder Schulden die Formeln zur Ermittlung des abgezinsten Betrages bei verschiedenen Tilgungsvarianten durch Einmal- bzw Ratenzahlung nach der neuen finanzmathematischen Methode dargelegt.