§ 2 BEinstG, § 273 ASVG - Da die Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Arbeitnehmers keineswegs von der Vorfrage abhängt, ob er begünstigter Behinderter iSd § 2 BEinstG ist, stellt sich in einem Verfahren auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension die Problematik der Bindung von Gerichten an Bescheide der Verwaltungsbehörden nicht. Abgesehen davon ist auch materiell betrachtet der Begriff der Behinderung nach dem BEinstG dem Begriff der Berufsunfähigkeit keineswegs vergleichbar (zB gibt es keine abgestufte Berufsunfähigkeit). OGH 29.04.2003, 10 ObS 133/03m.