KV-Metallgewerbe - Für die Angestellten im Metallgewerbe werden die Ist-Gehälter ab 1. 1. 2004 um 1,95 % erhöht, die kollektivvertraglichen Mindestgehälter steigen um 2,1 %. Die KV-Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden ebenso wie die Lehrlingsentschädigungen um 1,95 % erhöht.