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Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen mangelnder Arbeitsdisziplin

ArbeitsrechtARD 5463/9/2004 Heft 5463 v. 8.1.2004

§ 121 Z 3 ArbVG - Missachtet ein als Koch beschäftigtes Betriebsratsmitglied arbeitszeitrechtliche Schutzvorschriften, verstößt bei seiner Arbeit gegen Hygienevorschriften und kommt seiner Aufsichts- und Kontrollfunktion gegenüber zwei Lehrlingen nicht nach, wodurch es zur Ausgabe von verdorbenen Speisen an eine Reisegruppe kommt, stellt dies eine die gerichtliche Zustimmung zur Kündigung rechtfertigende beharrliche Pflichtenvernachlässigung dar.

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