§ 15 Abs 2 EStG, § 5 SachbezugsVO - Der Zinssatz für die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen wird für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. 12. 2003 enden, von 4,5 % auf 3,5 % gesenkt. Verordnung des BMF über die Änderung der Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002; BGBl II 2003/582, ausgegeben am 23.12.2003.