Empfehlung Nr. 22 der Verwaltungskommission der EU für die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer v. 18.06.2003 betreffend das Urteil EuGH 15.01.2002, C-55/00 , Fall Gottardo, ARD 5371/13/2003, wonach die Vorteile aus einem für die inländischen Arbeitnehmer vorgesehenen bilateralen Abkommen über soziale Sicherheit zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittstaat den Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten gewährt werden müssen. Die Verwaltungskommission empfiehlt: