§ 292e EO - Erhält ein teilzeitbeschäftigter handelsrechtlicher Geschäftsführer für seine Tätigkeit von der Gesellschaft zwar kein Entgelt in Form von Geldleistungen, übernimmt die Gesellschaft jedoch die Miet- und Betriebskosten einer Wohnung, deren Hauptmieter der Geschäftsführer ist und die er auch bewohnt, stellt diese Leistung eine Entgeltleistung dar, die der Festsetzung des für das Verhältnis zwischen der Gesellschaft als Drittschuldner und dem klagenden Gläubiger des Geschäftsführers maßgeblichen fiktiven angemessenen Entgelts zugrunde zu legen ist.