§ 49 ASVG, KV-Handelsarbeiter - Prämien und Zulagen (hier: Sammlerprämie, Sonntagszulagen, Feiertagszulagen, Frischdienstzulagen und Schichtzulagen) sind Teil des „Bruttomonatslohnes“ bzw. „Bruttowochenlohnes“ und daher in die Berechnung der Sonderzahlungen nach dem KV-Handelsarbeiter mit einzubeziehen.
VwGH 15.10. 2003, 2000/08/0170