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Einbeziehung von Zulagen in die Sonderzahlungen nach dem KV-Handelsarbeiter

SozialversicherungARD 5459/16/2003 Heft 5459 v. 16.12.2003

§ 49 ASVG, KV-Handelsarbeiter - Prämien und Zulagen (hier: Sammlerprämie, Sonntagszulagen, Feiertagszulagen, Frischdienstzulagen und Schichtzulagen) sind Teil des „Bruttomonatslohnes“ bzw. „Bruttowochenlohnes“ und daher in die Berechnung der Sonderzahlungen nach dem KV-Handelsarbeiter mit einzubeziehen.

VwGH 15.10. 2003, 2000/08/0170

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