§ 18 Abs 1 Z 3 lit a EStG - Wenn eine gewerbliche Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigung nur vor dem Hintergrund der Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes eines Bundeslandes in dem Teilbereich, in dem sich ihre Tätigkeit auf den Wohnungswerber bezieht, und auf Förderungsdauer zeitlich beschränkt „gemeinnützig“ agiert, sind die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit von Finanzierungsbeiträgen des Wohnungswerbers als Sonderausgaben nicht erfüllt.