§ 1014 ABGB - Liegt die Benützung eines privaten Pkw durch einen Kameramann allein in seinem Interesse, um auf diese Weise auch einen Termin am selben Tag für eine fremde Produktionsfirma wahrnehmen zu können, haftet der Arbeitgeber nicht für Schäden, die bei der Anreise zum Drehort an dem Fahrzeug unfallbedingt entstanden sind.
OLG Wien 15.11.2002, 7 Ra 329/02g