Mit dem BudgetbegleitG 2003, BGBl I 2003/71, ARD 5427/2/2003, kam es zu einer Vereinheitlichung des Beitragssatzes in der Krankenversicherung der Arbeiter und Angestellten (7,4%) und zu einer Verminderung der Lohnkosten für ältere Arbeitnehmer. Diesbezüglich gelten folgende Neuregelungen ab 1. 1. 2004: