§ 22 Z 2, § 67 Abs 3, § 67 Abs 8 lit b EStG - Werden einem Gesellschafter-Geschäftsführer, der nur die letzten 2 Jahre vor Beendigung des Dienstverhältnisses unselbständige Einkünfte aus dieser Tätigkeit bezog und die 8 Jahre davor mehr als 25% an der GmbH beteiligt war, eine Abfertigung und eine Pensionsabfindung ausbezahlt, so können diese nicht nach § 67 EStG begünstigt besteuert werden.