Körperpflege und Reinigung
Rauchfangkehrer - Niederösterreich - Arbeiter - Wirksamkeitsbeginn 1. 1. 2004 bzw. 1. 1. 2005 - Registerzahl KV 371/2003, Katasterzahl XX/94/11 - betreffend Erhöhung der Löhne, Festsetzung der Zulagen und Zuschläge sowie der Pauschalen; die Nachtarbeitszeit wird von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr festgelegt