KV-Metallgewerbe - Für die Arbeiter im Geltungsbereich des Kollektivvertrages für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe werden die Ist-Löhne ab 1. 1. 2004 um 1,95% angehoben, die kollektivvertraglichen Mindestlöhne steigen um 2,1%. Die KV-Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden ebenso wie die Lehrlingsentschädigungen um 1,95% erhöht. Der KV über die „erweiterte Bandbreite“ und die 9-Wochen-Durchrechnung wird um ein Jahr bis 31. 12. 2004 verlängert.