§ 7 UrlG, § 27 Z 1 AngG - Lässt sich ein Geschäftsführer wenige Tage vor dem Anbot des Arbeitgebers auf einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses den noch offenen Urlaubsanspruch - entgegen dem Ablöseverbot des § 7 UrlG - in Form von Gutscheinen, die beim eigenen Unternehmen gegen Bargeld umgetauscht werden können, auszahlen und verschweigt diese (dem Arbeitgeber nicht bekannte) Tatsache in den anschließenden Auflösungsverhandlungen mit dem Aufsichtsrat, stellt dies den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 AngG dar.