§ 82a GewO, § 26 AngG - Es besteht kein Zweifel, dass das Verhalten eines Arbeitnehmers (Hinwerfen des Schlüsselbundes) in Zusammenhang mit der Äußerung, er wolle nicht mehr arbeiten und komme auch nicht mehr, nur als eine auf sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses gerichtete Erklärung verstanden werden kann.