§ 82a GewO, § 26 AngG - Hat ein etwas zur Emotionalität neigender Arbeitnehmer im Laufe des mehrjährigen Dienstverhältnisses schon mehrmals den Arbeitsort nach einem Streit mit dem Vorgesetzten im Zorn und mit der erkennbaren Absicht verlassen, nicht wieder zu kommen, war er aber bislang trotzdem immer wieder zum nächstfolgenden Dienst erschienen und hat das Dienstverhältnis ohne Konsequenzen seitens des Arbeitgebers fortgesetzt, handelte es sich zwar jeweils um vorzeitige Austritte, wobei jedoch durch faktische Fortsetzung des Dienstverhältnisses konkludent ein neues Dienstverhältnis eingegangen wurde.