§ 255, § 273 ASVG, § 14 BEinstG - Die Einschätzung der Invalidität und die Möglichkeit der Inanspruchnahme entsprechender Leistungen sind nach den Rechtsvorschriften zu beurteilen, die für die Inanspruchnahme der Leistungen gelten. Die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit durch eine Verwaltungsbehörde nach dem BEinstG ist für die Entscheidung über einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension nicht bindend. OGH 14.01.2003, 10 ObS 6/03k .