§ 20, § 26 AngG - Quittiert ein Arbeitgeber die Erklärung des Arbeitnehmers, das Dienstverhältnis beenden zu wollen, mit den Worten „Gut, dann hören Sie mit heute auf!“, und drückt damit seine Zustimmung zur Beendigung der Arbeit des Arbeitnehmers mit Ablauf des Arbeitstages aus, liegt ungeachtet der Tatsache, dass die Initiative zur Lösung des Dienstverhältnisses vom Arbeitnehmer ausging, kein unberechtigter vorzeitiger Austritt, sondern eine Arbeitnehmerkündigung unter Verzicht auf Einhaltung der Kündigungsfrist vor. ASG Wien 18.06.2003, 8 Cga 424/02h, rk.