vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unzulässige Auswechslung der Tathandlung durch Berufungsbehörde im Verwaltungsstrafverfahren

AusländerbeschäftigungARD 5442/10/2003 Heft 5442 v. 10.10.2003

§ 26 Abs 1 und Abs 4 AuslBG idF vor BGBl I 1999/199 - Wird ein Arbeitgeber in 1. Instanz wegen Verletzung der Meldepflicht nach § 26 Abs 1 AuslBG (Mitteilung von Namen und Anzahl der im Betrieb beschäftigten Ausländer) zu einer Verwaltungsstrafe verurteilt, „bestätigt“ der UVS als Berufungsinstanz diesen Bescheid aber „mit der Maßgabe“, dass dem Arbeitgeber nun ein Verstoß gegen § 26 Abs 4 AuslBG idF vor BGBl I 1999/199 (Bekanntgabe der Identität von konkret betretenen Personen, die der bewilligungslosen Beschäftigung verdächtig sind) zur Last gelegt wird, ändert er in unzulässiger Weise die zu ahndende Tathandlung und handelt somit rechtswidrig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte