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Gebäude-AfA bei Vermietung von Geschäftslokalen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5437/18/2003 Heft 5437 v. 26.9.2003

§ 8 Abs 1 EStG - Der pauschale AfA-Satz von 4% (Anm. d. Red.: ab 2001: 3%) steht auch dann zu, wenn das Gebäude der gewerblichen Betriebsausübung des Mieters und nicht jener des Eigentümers dient.

VwGH 24.06.2003, 99/14/0015

Im vorliegenden Fall hat die GmbH & Co KG die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des an verschiedene Gewerbetreibende vermieteten Einkaufszentrums im ersten Jahr der Nutzung (1986) mit 50 Jahren angenommen und in den Folgejahren beibehalten. Der nach einer abgabenbehördlichen Prüfung gestellte Antrag auf Änderung der „zu hoch angesetzten“ Nutzungsdauer wurde weder auf eine Änderung der Nutzungsart gestützt, noch wurde aufgezeigt, dass die seinerzeitige Schätzung auf irrtümlichen Sachverhaltsannahmen beruht hätte. Die GmbH & Co KG gründet ihren Berufungsantrag - dagegen, dass es die Abgabenbehörde abgelehnt habe, den Abschreibungssatz von 2% auf „5% bzw. 4% der Herstellungskosten gemäß § 7 EStG 1972 bzw. § 7 iVm § 8 EStG 1988“ für das Einkaufszentrum zu erhöhen - vielmehr auf den mit dem EStG 1988 neu gefassten § 8 Abs 1 EStG.

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