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Keine Belehrungspflicht hinsichtlich eines möglichen Stundungsansuchens

Lohnsteuer und AbgabenARD 5437/17/2003 Heft 5437 v. 26.9.2003

§ 113, § 212, § 212a, § 254 BAO - Die Abgabenbehörde hat den Parteien die zur Vornahme der Verfahrenshandlungen notwendigen Anleitungen gemäß § 113 BAO nur auf Verlangen der jeweiligen Partei zu erteilen.

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