Vorsicht bei Begründungen
In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass seitens des Arbeitgebers spontane Begründungen zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen erfolgen, die im Hinblick auf ein künftiges Verfahren nachteilig sind oder ein solches erst auslösen (bzw. als Grundlage etwa einer Klage dienen).