§ 6 KommStG, § 183 Abs 1 Wr. AbgO - Weder die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld wegen Vermögenslosigkeit noch eine nur geringfügige Beteiligung des Kommanditisten an einer KG rechtfertigen die Entlassung des Kommanditisten aus der Gesamtschuld hinsichtlich der Kommunalsteuer, da es diesbezüglich sowohl an der persönlichen wie auch an der sachlichen Unbilligkeit mangelt.
VwGH 01.07.2003, 2001/13/0215