§ 47 Abs 2, § 82 EStG - Auf arbeits- oder dienstrechtliche Bestimmungen kommt es für die steuerrechtliche Beurteilung eines Dienstverhältnisses iSd § 47 Abs 2 EStG nicht an. Selbst wenn es sich bei der Telefonbuchzustellung durch Bedienstete der Fernmeldebauämter und anderer Dienststellen in ihrer Freizeit um eine Nebentätigkeit iSd § 37 Abs 1 BDG handeln sollte (eine Nebentätigkeit in diesem Sinne ist jede weitere Tätigkeit für den Bund, die einem Beamten ohne unmittelbaren Zusammenhang mit seinen dienstlichen Aufgaben in einem anderen Wirkungskreis übertragen wird), bedeutet dies nicht, dass deshalb steuerlich keine nichtselbständige Tätigkeit vorliegen könnte.