§ 6 Abs 1 Z 27, § 6 Abs 3, § 17 Abs 2 UStG - Ein Antrag eines Kleinunternehmers (hier: Schirennläuferin) auf Übergang zur Sollbesteuerung gemäß § 17 Abs 2 UStG ist nur für die Zukunft möglich und muss daher spätestens bei Abgabe der ersten Voranmeldung des Veranlagungszeitraumes gestellt werden, um für diesen Zeitraum wirksam zu sein.
VwGH 24.06.2003, 2001/14/0181