§ 28 EStG - Bei objektiver Ertragsfähigkeit einer konkreten Vermietung liegt auch dann keine Liebhaberei vor, wenn die Betätigung aus privaten und nicht unmittelbar mit der Vermietung zusammenhängenden Motiven beendet wird, bevor ein Gesamteinnahmenüberschuss erreicht ist.
VwGH 03.07.2003, 99/15/0017