§ 2 Abs 3, § 23 Z 1 EStG - Erwirbt ein Facharzt eine Liegenschaft mit einer weitgehend verfallenen Jausenstation zur gewerblichen Nutzung und fehlen zum Betrieb der Jausenstation auch 12 Jahre danach noch eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, eine Bewilligung nach dem Naturschutzgesetz und diverse andere Bewilligungen (etwa gewerberechtlicher Art), so liegen infolge des Fehlens einer entsprechenden zielgerichteten Betätigung keine (negativen) Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Eine Anerkennung der Verluste scheitert daher schon im Vorfeld der Liebhabereiprüfung.