§ 273 Abs 1 ASVG - Kann ein Versicherter aufgrund seines medizinischen Leistungskalküls zwar nicht mehr die von ihm zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Leiter bzw. stellvertretender Leiter einer kleinen Filiale im Lebensmittelhandel verrichten, wohl aber noch die Tätigkeit eines Leiters einer größeren Filiale (mit 10 oder mehr Mitarbeitern), weil er in diesem Fall wesentlich mehr Verwaltungstätigkeiten zu verrichten hätte und deshalb die manuelle Arbeit an Mitarbeiter delegieren könnte, muss er sich auf diese zumutbare Tätigkeit verweisen lassen. OGH 12.02.2002, 10 ObS 12/02s.