§ 255 Abs 2 ASVG - Mangelndes Theoriewissen fällt gegen einen Berufsschutz eines angelernten Facharbeiters (hier: Chemiewerker) nur dann ins Gewicht, wenn es sich um Kenntnisse handelt, die für die praktische Ausübung der Tätigkeit am Arbeitsmarkt erforderlich sind. Es kommt dabei darauf an, welche Theoriekenntnisse von gelernten Arbeitern am Arbeitsmarkt üblicherweise verlangt werden. OGH 19.03.2002, 10 ObS 56/02m.