§ 255 Abs 2 ASVG - Die Annahme eines Berufsschutzes durch die Ausübung einer angelernten Tätigkeit iSd § 255 Abs 2 ASVG ist zu verneinen, wenn sich bei einem Vergleich der angelernten Fähigkeiten eines Versicherten betreffend Schweißertätigkeiten im Bereich Rohrleitungsbau im Heizungsbau mit jenen Fähigkeiten, die im Lehrberuf „Universalschweißer“ bzw. im Lehrberuf „Heizungstechniker“ erforderlich sind, ergibt, dass es sich bei den vom Versicherten verrichteten Schweißertätigkeiten lediglich um betrieblich spezialisierte Schweißertätigkeiten handelte, diese daher jeweils nur ein kleines Teilgebiet dieser Lehrberufe darstellen und ihm somit gerade die anspruchsvollen Kenntnisse in größerem Bereich fehlen, die einen gelernten Arbeiter von einem nur in einem geringen Teilgebiet angelernten Hilfsarbeiter unterscheiden. OGH 18.06.2002, 10 ObS 48/02k.