§ 27 Z 1 und Z 6 AngG - Stundenlanges Chatten im Internet unter Versendung von E-Mails mit Äußerungen wie „mein Chef ist ein Arschloch, ich hasse ihn immer mehr“, erfüllt den Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit und der Ehrverletzung. ASG Wien 03.09.2002, 25 Cga 73/01i, rk.