§ 27 Z 6 AngG - Die Tatsache, dass ein neu eingetretener Mitarbeiter über Probleme in der Arbeitnehmerschaft dadurch erfährt, dass ihm von einem Arbeitnehmer die - im Übrigen richtige - Mitteilung gemacht wird, wie viele und welche Mitarbeiter vom Arbeitgeber gekündigt bzw. entlassen wurden, und dass versucht worden war, einen Betriebsrat zu installieren, verwirklicht ebenso wenig einen Entlassungsgrund wie die Tatsache, dass dieser neue Mitarbeiter ein Gespräch dieses Arbeitnehmers mit einem Kollegen über eine Entlassung eines weiteren Kollegen mit anhört, sofern sich der Arbeitnehmer nicht ehrenrührig, kreditschädigend oder sonst unsittlich über den Arbeitgeber geäußert hat. ASG Wien 05.08.2002, 20 Cga 21/02g, rk.