§ 82 lit g GewO, § 1162c ABGB - Reagiert ein Arbeitnehmer auf provokatives Verhalten eines alkoholisierten Kollegen (Beleidigung der Mutter) mit Tätlichkeiten, die zu einer Körperverletzung dieses Kollegen führen, kann er sich nicht auf Notwehr berufen, weil die Beleidigung der Mutter in Österreich nicht notwehrfähig ist.
ASG Wien 18.12.2002, 27 Cga 122/00h, rk.