§ 1 Abs 2 EStG, § 26 Abs 1 BAO - Unter dem „Innehaben“ einer Wohnung ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zu verstehen, über diese Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können. Dabei fordert der für die Anwendung der Abgabenvorschriften maßgebliche Wohnsitzbegriff nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung.