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Veräußerungsgewinn - Anrechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer

Lohnsteuer und AbgabenARD 5430/17/2003 Heft 5430 v. 2.9.2003

§ 24 Abs 5 EStG - Bei einer Betriebsveräußerung unterliegen der Einkommensteuer nur die durch die Veräußerung realisierten stillen Reserven einschließlich des Firmenwertes. Es kann daher auch nur insoweit zu jener doppelten Steuerbelastung mit Erbschafts- und Schenkungssteuer einerseits und Einkommensteuer andererseits kommen, die mit § 24 Abs 5 EStG vermieden werden soll. Der Sinn des § 24 Abs 5 EStG gebietet daher, dass Erbschafts- und Schenkungssteuer nur insoweit auf die Einkommensteuer vom Veräußerungsgewinn anrechenbar ist, als sie auf die stillen Reserven (einschließlich Firmenwert) des Betriebsvermögens entfällt.

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