§ 8 ZustG, § 67 Abs 10 ASVG - Geht die Gebietskrankenkasse fälschlicherweise davon aus, dass ein Haftungsbescheid gegen einen Geschäftsführer rechtswirksam zugestellt worden und daher in Rechtskraft erwachsen ist, stellt die Zusendung einer als Abschrift des Bescheides gekennzeichneten Kopie per Telefax an den Vertreter des Geschäftsführers die erstmalige Zustellung dieses Bescheides dar und die Einspruchsfrist beginnt mit diesem Zeitpunkt zu laufen.