§ 175 ASVG - Das Aufsuchen eines schattigen Platzes in der Mittagspause eines Seminars auf dem Gelände des einschulenden Unternehmens im unmittelbaren Anschluss an das Ende der Vormittagsveranstaltung in sehr heißen Vortragsräumlichkeiten ist noch als unter dem Schutz der Unfallversicherung stehend anzusehen.
OGH 29.04.2003, 10 ObS 105/02t