§ 914 ABGB - Die Bedingung in einem Vergleich, die die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses vorsieht, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Prüfung (hier: Lehramtsprüfung) bis zu einem bestimmten Termin nicht erfolgreich absolviert, ist wirksam; zur Auflösung des Dienstverhältnisses bedarf es keiner weiteren rechtsgestaltenden Auflösungserklärung.