§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG - Dadurch, dass ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kurz vor Schluss der Verhandlung über ein vom gekündigten Arbeitnehmer angestrengtes Anfechtungsverfahren ein neues Dienstverhältnis anbietet, kann er eine sich abzeichnende Stattgebung der Kündigungsanfechtung nicht unterlaufen.
OGH 22. 5. 2003, 8 ObA 25/03i