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Studienreise eines „Ayurveda-Arztes“

Lohnsteuer und AbgabenARD 5429/14/2003 Heft 5429 v. 29.8.2003

§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG - Reisekosten eines Facharztes für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, der sich intensiv mit ganzheitlichen Heilmethoden beschäftigt, für einen Indienaufenthalt, den er gemeinsam mit seiner bei ihm als Ordinationsgehilfin tätigen Ehefrau unternahm und im Rahmen dessen er einen Fachkongress besuchte und bei verschiedenen Ayurveda-Ärzten hospitierte, sind - weil ein privater Reisezweck nicht nahezu auszuschließen ist - aufgrund des Aufteilungsverbotes insgesamt nicht als Betriebsausgaben absetzbar.

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