Art 22 Abs 3 DBA-USA - Bezieht ein in Österreich ansässiger Investor Ausschüttungen aus einem US-Investmentfonds, von denen in den USA gemäß dem DBA-USA eine 15%ige Quellensteuer in Abzug gebracht worden ist, ist gemäß Art 22 Abs 3 DBA-USA diese US-Steuer auf die österreichische Einkommensteuer des Investors, die auf diese Ausschüttungen entfällt, anzurechnen. Als in Österreich steuerpflichtige Einnahme ist hiebei der um die US-Quellensteuer ungekürzte Ausschüttungsbetrag anzusetzen. BMF 20.02.2003, EAS 2233. (ÖStZ 2003/519, S. 272, Heft 11)