Nach dem deutschen Arbeitnehmerentsendegesetz haben auch österreichische Unternehmen, die Arbeitnehmer auf deutsche Baustellen (z.B. zu Montagearbeiten) entsenden, die deutschen Mindestlöhne anzuwenden.
Ab 1. 9. 2003 beträgt der Mindestlohn im Bau(haupt)gewerbe: