§ 49 ASVG, § 9 KV-Bauhilfsgewerbe - Nach dem Kollektivvertrag für das Bauhilfsgewerbe ist das den Dienstnehmern zustehende Weihnachtsgeld unter Einrechnung sämtlicher während des Jahres geleisteter bzw. nach dem Kollektivvertrag einzurechnender Stunden - insbesondere auch Überstunden und Reisezeiten - zu berechnen.
VwGH 03.10.2002, 97/08/0600