Dr. Bernhard Schwarz, Wien, beschäftigt sich in diesem Artikel v.a. mit der Übertragung bestehender Anwartschaften auf direkte Leistungszusagen in beitragsorientierte Pensionskassenmodelle. Der Autor weist u.a. darauf hin, dass eine Übertragung von Anwartschaften auf Pensionskassen aus der Sicht des Arbeitnehmers nicht als Verschlechterung anzusehen sei, wenn im Zeitpunkt der Übertragung die Berechnung des Deckungserfordernisses die bisherigen Leistungsprognosen abgebildet habe. Spätere Entwicklungen könnten weder in einen Günstigkeitsvergleich noch in eine Überprüfung im Sinne des Grundrechtsschutzes einbezogen werden. (DRdA 2003/240, Heft 3)