§ 3 Abs 1 AZG idF BGBl 1975/2, § 4 Abs 9 AZG idF BGBl 1969/461, § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG, § 9 Abs 1 DO.A - Findet eine Betriebsvereinbarung mit einer 40¾-Stunden-Woche Normalarbeitszeit im zuständigen KV keine Deckung, verstößt diese gegen das AZG. Eine durch betriebliche Übung zustande gekommene Individualvereinbarung findet ebenso ihre Grenzen in den Bestimmungen des AZG, des KA-AZG bzw. im einschlägigen KV.