Meldungen, wonach nach derzeitiger Verwaltungspraxis bei vorzeitiger Beendigung eines Blockzeit-Modells das Altersteilzeitgeld vom Arbeitgeber zurückzuzahlen ist, auch wenn der Grund für die vorzeitige Beendigung z.B. der Wegfall des Arbeitsplatzes ist oder die Beendigung durch einvernehmliche DV-Lösung erfolgt, müssen differenziert betrachtet werden; die verschiedenen Fälle und Gestaltungsmöglichkeiten bei einer vorzeitigen Beendigung dürfen dabei nicht außer Acht gelassen werden.