LSt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 09.07.2003
Gemäß Rz 1230 LStR 2002 ist ein Lohnzettel auch bei Bezügen gemäß § 69 Abs 1 EStG zu übermitteln, da für Lohnzahlungszeiträume ab 1. 1. 2003 der Lohnzettel mit dem Beitragsgrundlagennachweis verbunden ist. Bei Ausstellung eines Lohnzettels für Bezüge gemäß § 69 Abs 1 EStG ist folgendermaßen vorzugehen: