LSt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 09.07.2003
In den Rz 1224 LStR 2002 heißt es „Zusätzlich sind die Bemessungsgrundlage für den Beitrag an die Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) sowie der eingezahlte Beitrag inklusive Übertragungsbetrag und allfälliger Überzahlungen anzugeben ...“