Mit der Verordnung des Bundeskanzlers über die Pauschalierung der Aufwandersätze im Verfahren vor den unabhängigen Verwaltungssenaten über Beschwerden wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (UVS-Aufwandersatzverordnung 2003) wird ab 1. 8. 2003 u.a. der Kostenersatz für den Schriftsatzaufwand und den Verhandlungsaufwand der jeweils obsiegenden Partei festgelegt. BGBl II 2003/334, ausgegeben am 18.07.2003.